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Erben: Was Sie im Todesfall wissen müssen

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Es geht weiter mit unserer Serie "Erben und Vererben". Wenn ein Angehöriger stirbt, sind trotz Schock und Trauer einige Formalitäten zu beachten. Wenn es ein Testament gibt, sollte man es beim Nachlassgericht abgeben, erklärt Sparkassen-Finanzexperte Maximilian Blusch. "Das ist das Gericht an dem Ort, wo der Tote zuletzt seinen Wohnsitz hatte, damit das Testament von dort aus eröffnet wird. Das eröffnete Testament ist ein wichtiger Ausweis zum Beispiel bei der Bank. Zum Beispiel um zu zeigen, dass man der Erbe ist und das Recht hat, Einsicht zu erhalten und über das Erbe zu verfügen."

Wenn es kein Testament gibt, erfüllt der Erbschein diesen Zweck, auch diesen erhält man beim Nachlassgericht. Grundsätzlich sollte man sich zunächst einen Überblick über das Erbe verschaffen. "Ist die Erbschaft überschuldet, dann ist es vielleicht ein guter Rat, die Erbschaft auszuschlagen. Hierzu hat der Erbe sechs Wochen Zeit, nachdem er von der Erbschaft erfahren hat."

Innerhalb von drei Monaten nach dem Tod muss dem Finanzamt das Erbe schriftlich angezeigt werden. "Unabhängig davon sind die Banken verpflichtet, Kontoguthaben, Depot und Schließfächer dem Finanzamt, nachdem sie vom Tod erfahren haben, zu melden."

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Finanztipp vom 20.03.2010

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Eine Erbschaft führt auch zu Kosten wie etwa für die Bestattung, für die Wohnungsauflösung oder für ausstehende Strom- und Mietzahlungen. "Man sollte auch daran denken, laufende Verträge zu kündigen, damit nicht noch weitere Kosten entstehen. Hilfreich kann insbesondere bei allen Bankangelegenheiten natürlich die Hausbank sein. Die kennt die Verhältnisse am besten."

Lassen Sie sich auch von einem Notar oder Anwalt beraten (Deutsche Anwaltsauskunft: www.anwalt-auskunft.de). Sollte es zu Erbstreitigkeiten kommen, hilft der Bundesverband Mediation (www.bmev.de) oder die Deutsche Schiedsgerichtbarkeit für Erbstreitigkeiten.


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