Anlageberatung - neue Spielregeln 2010

Seit der Finanzkrise wird Banken häufig der Vorwurf gemacht, dass sie Anlageprodukte verkauft haben, die für den Kunden ungeeignet oder zu risikoreich waren. Seit Anfang 2010 gibt es deshalb von der Regierung neue Vorgaben für die Beratung von Privatkunden, erklärt Sparkassen-Finanzexperte Maximilian Blusch. "Es gibt drei wesentliche Änderungen. Das erste ist die Protokollierung jeder Anlageberatung. So muss jedes einzelne Produkt, das vorgestellt wurde, der Beratungsanlass, alle wichtigen Informationen, die der Berater vom Kunden erhalten hat, die Anlagewünsche des Kunden und die detaillierten Punkte der Beratung festgehalten werden."
Der Berater muss das Protokoll unterschreiben und dem Kunden vor der Abwicklung des Geschäftes aushändigen. Diese Dokumentation war bisher nicht gesetzlich vorgeschrieben. Auch bei der telefonischen Beratung hat es Änderungen gegeben. "Ein Geschäft kann grundsätzlich auch ohne Protokoll abgeschlossen werden. Allerdings kann der Kunde später vom Geschäft zurücktreten, wenn er die Dokumentation des Gespräches erhält und feststellt, dass das nicht genau der Inhalt des Gespräches war. Dafür hat er eine Woche Zeit. Daher verzichten viele Banken auf eine telefonische Beratung."
Der dritte wichtige Punkt ist die Verlängerung der Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche. "Die neuen Regeln besagen, dass die Verjährung erst einsetzt, nachdem der Kunde von dem Beratungsfehler erfahren hat. Er hat dann drei Jahre Zeit zu reagieren. Zehn Jahre nach der Falschberatung sind allerdings auch diese Ansprüche dahin."
Der Finanztipp wird Ihnen präsentiert von der Sparkasse KölnBonn!








