Neue Regeln für Verbraucherkredite

Die EU will die Rechte von Verbrauchern, also Privatleuten, schützen und ausbauen. Seit dem 11. Juni gelten deshalb neue Regeln für alle Verbraucherkredite, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden. Alte Verträge sind davon nicht betroffen, erklärt Sparkassen-Finanzexperte Maximilian Blusch. "Die Regeln gelten für alle Kreditinstitute innerhalb der Europäischen Union und sollen für mehr Information und Transparenz für den Verbraucher sorgen."
Die Änderungen beginnen bereits bei der Werbung. "In Zukunft ist es nur dann erlaubt, mit einem Zinssatz zu werben, wenn mindestens zwei Drittel der Kunden eines Kreditinstitutes erwartungsgemäß auch tatsächlich zu diesem Zinssatz auch einen Kredit bekommen können. Der hier angegebene effektive Jahreszins muss alle Kosten enthalten, die zwingend mit dem Darlehensvertrag verbunden sind."
Zudem erhält jeder Kunde ein EU-einheitliches Informationsblatt, das alle wichtigen Details über den angebotenen Vertrag enthält. "Wie zum Beispiel Kosten, Rückzahlungsrate. Dieses Papier muss in einer angemessenen Frist vor Vertragsunterzeichnung ausgehändigt sein."
Neue Regelungen gibt es auch für Kündigungen: "Neu ist, dass alle Kredite, die nicht durch eine Grundschuld gesichert sind - zum Beispiel die Hypothek auf das Haus - dass diese ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit zurückgezahlt werden können."
Bei einer Kündigung oder einer vorzeitigen Rückzahlung
kommt es allerdings zu Kosten durch die so genannte
Vorfälligkeitsentschädigung. "Die Kosten dafür
betragen maximal 1 Prozent der rückgezahlten Summe."
Der Finanztipp wird Ihnen präsentiert von der Sparkasse KölnBonn!








