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Rürup-Rente

© Caritas/Hellmann

Es geht weiter mit unserer kleinen Serie zum Thema Altersvorsorge. Sparkassen-Finanzexperte Maximilian Blusch erklärt heute die Rürup-Rente, eine private Rentenversicherung, die stark steuerlich gefördert wird und frühestens ab dem 60. Lebensjahr gezahlt wird. "Die Rürup-Rente richtet sich besonders an nicht gesetzlich Rentenversicherte. Das sind Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, die sich eine staatlich geförderte Altersvorsorge aufbauen wollen."

Ein großer Vorteil der Rürup-Rente: Die Beiträge sind jährlich steuerlich absetzbar. "Das sind 20.000 Euro für Ledige, für Verheiratete sind es sogar 40.000 Euro. Dieser Betrag kann aber nur zu einem Teil abgesetzt werden. 2010 sind es 70 Prozent, das steigt dann in den nächsten Jahren an." In den Folgejahren steigt diese Quotewährend der Übergansphase um zwei Prozentpunkte pro Jahr an, bis im Jahr 2025 schließlich 100 Prozent erreicht sind.

Allerdings muss die Rürup-Rente dann später im Alter versteuert werden, aber im Allgemeinen gilt, dass die Steuersätze im Berufsleben meist höher sind als später im Ruhestand. Zudem gibt es einige Spielregeln, die der Staat für die Gewährung der Steuervorteile verlangt: "Man muss bedenken, dass die Rentenansprüche der Rürup-Rente nicht übertragbar, beleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar sind. Man kann sich also nicht mit Erreichen des 60. Lebensjahres den gesamten Betrag auf einen Rutsch in bar auszahlen lassen."

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Finanztipp vom 06.11.2010

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© Radio Bonn/Rhein-Sieg

Das Kapital ist geschützt, man braucht keine Befürchtung zu haben, wenn man in wirtschaftliche Probleme kommt. "Die Ansprüche aus der Rürup-Rente sind sowohl Hartz V sicher und werden auch bei Insolvenz nicht verwertet." Noch ein Tipp: Wer sich noch in diesem Jahr für die Rürup-Rente entscheidet, hat nach einem Urteil für die Zahlung der Beiträge noch bis zum 10. Januar 2011 Zeit. 

 

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